Gastaufnahmebedingungen für Unterkünfte

1. Abschluss des Vertrages
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsanfrage des Mieters vom Vermieter bestätigt und die vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angefragten und bestätigten maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Belegung
Die Unterkunft darf nur mit den im Beherbergungsvertrag angegebenen Personen belegt werden. Die im Beherbergungsvertrag angegebene Personenzahl ist die Anzahl der maximal zugelassenen Personen inklusive Kleinkinder und Babys. Der Gast ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Unterkunft einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

3. Haftung des Vermieters und der Buchungsstellen
3.1 Der Vermieter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, für die Qualität örtlicher Freizeitangebote sowie für unvorhersehbare Ereignisse, welche durch den Vermieter nicht beeinflussbar sind wie z.B. Naturgewalten, Schließung von kulturellen-, gastronomischen- oder Verkaufseinrichtungen, Änderung der Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsauffälle bei z.B. Strom, Wasser, Gas, Kabelfernsehen, Telefon, Internet oder Verkehrsbehinderungen durch Baustellen und Bauarbeiten auf benachbarten Grundstücken u.ä..
3.2. Der Vermieter kann den Vertrag frist- und entschädigungslos in Fällen von höherer Gewalt, bei sonstigen Ereignissen (Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) oder die in der Person des Gastes liegen, fristlos kündigen. Die Kündigung kann auch nach Anreise des Gastes erklärt werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3.4 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung muss der Gast innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Beherbergungsvertrags. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Gast an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

4. Reklamation
Treten Beanstandungen während des Aufenthalts auf, wendet sich der Gast zunächst an den Vermieter. Unterlässt es der Gast schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

5. Widerruf
Im Falle einer verbindlichen Buchung einer Unterkunft/einer Ferienwohnung (nach Erstellung der verbindlichen Buchungsbestätigung bzw. Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Vermieter) hat der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht des durch die Buchung zustande gekommenen Beherbergungs- bzw. Gastaufnahmevertrags. Bei Nichteintritt oder Nichtanreise können Storno-Rücktrittskosten berechnet werden.

6. Rücktritt
6.1 Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter.
6.2 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
6.3 Tritt der Gast vom Beherbergungsvertrag zurück, kann der Vermieter Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Unterkünfte zu berücksichtigen.
Der Vermieter kann seinen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Übernachtungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Aufenthaltspreis pauschalieren:
– bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
– bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
– bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
– bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
– ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises
6.4 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Preise entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

7. Preise/Leistungen
7.1 In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Endreinigung etc.), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
7.2 Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt/ der Internetdarstellung auf der Seite www.fachwerkhaus-michelstadt.de.

8. Bezahlung
8.1 Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtaufenthaltspreises pro Person fällig (zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Ist die Zeit bis zum Beginn der Miete kürzer als 7 Tagen ist die Anzahlung sofort fällig).
8.2 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nicht anders vereinbart.
8.3 Der Vermieter kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenrechnung erstellen, die sofort zur Zahlung fällig ist.

9. Gerichtsstand und Rechtswahl
Der zustande kommende Beherbergungsvertrag, gleich welcher Art, unterliegt in allen seinen Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich seines Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Klagen gegen den Vermieter können nur in Michelstadt erhoben werden. Gerichtsstand für Klagen ist Michelstadt. Dasselbe gilt für Personen, die keinen Wohnsitz oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Gastaufnahmebedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 25.11.2016